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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Food & Bodycoach André Schönbeck 

 

1. Gegenstand der Beratung

Die Beratungsleistungen von Food & Bodycoach beziehen sich auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung sowie auf die Unterstützung des persönlichen Lebensstils des Kunden.

Die Beratung dient der Unterstützung und Ergänzung der persönlichen Gesundheitsvorsorge und ersetzt keine ärztliche oder sonstige medizinische Behandlung.

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2. Abgrenzung zur medizinischen Behandlung

Food & Bodycoach stellt keine medizinischen Diagnosen und ist nicht befugt, Krankheiten zu diagnostizieren oder medizinische Heilbehandlungen durchzuführen. Insbesondere werden keine Arzneimittel oder sonstigen medizinischen Heilmittel verordnet oder verabreicht.

Die Beratung durch Food & Bodycoach stellt keine medizinische Behandlung dar. Bei bestehenden oder vermuteten Erkrankungen sowie bei gesundheitlichen Beschwerden wird dem Kunden empfohlen, einen Arzt oder eine entsprechend qualifizierte medizinische Fachkraft zu konsultieren.

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3. Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Leistungen von Food & Bodycoach werden grundsätzlich auf privater Basis erbracht. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht nicht.

Ob und in welchem Umfang eine private Zusatzversicherung oder eine sonstige Versicherung die Kosten der Beratung übernimmt, ist vom Kunden eigenständig mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zu klären.

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4. Art und Umfang der Beratung

Food & Bodycoach erbringt die vereinbarten Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage des jeweils verfügbaren ernährungswissenschaftlichen Kenntnisstandes.

Gegenstand der Tätigkeit ist die vereinbarte Beratung und Unterstützung. Für die eigenständige Umsetzung der im Rahmen der Beratung vermittelten Empfehlungen sowie für einen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen oder körperlichen Erfolg ist der Kunde selbst verantwortlich.

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5. Informationen und Empfehlungen

Die von Food & Bodycoach bereitgestellten Informationen, Empfehlungen, Pläne, Auswertungen und sonstigen Unterlagen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.

Eine Garantie für die Vollständigkeit oder uneingeschränkte individuelle Eignung sämtlicher Informationen kann jedoch nicht übernommen werden.

Die Beratungsleistungen dienen insbesondere der Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe und ersetzen keine individuelle medizinische Diagnostik oder Behandlung.

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6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Eine erfolgreiche Beratung setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, von Food & Bodycoach zur Verfügung gestellte Ernährungsprotokolle und sonstige für die Beratung erforderliche Angaben vollständig und zeitnah einzureichen, damit eine sachgerechte Auswertung und Beratung erfolgen kann.

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7. Angaben zu Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten

Der Kunde verpflichtet sich, Food & Bodycoach vor Beginn der Beratung über ihm bekannte Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten sowie sonstige für die Beratung relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

Die Angaben des Kunden müssen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

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8. Vertraulichkeit und Umgang mit personenbezogenen Daten

Food & Bodycoach behandelt die vom Kunden im Rahmen der Beratung mitgeteilten persönlichen Informationen vertraulich.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und für die vereinbarten Zwecke verarbeitet.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder der Kunde hierzu wirksam eingewilligt hat.

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9. Nutzung der Unterlagen

Von Food & Bodycoach erstellte Pläne, Berichte, Analysen, Auswertungen und sonstige Unterlagen sind grundsätzlich ausschließlich für den persönlichen und privaten Gebrauch des Kunden bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung von Food & Bodycoach nicht gestattet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.

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10. Anderweitige Verwendung

Eine gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige über den persönlichen Gebrauch hinausgehende Verwendung der von Food & Bodycoach erstellten Unterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung von Food & Bodycoach, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich zulässig ist.

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11. Vereinbarte Termine

Vereinbarte Beratungstermine sind verbindlich und vom Kunden grundsätzlich wahrzunehmen.

Terminabsagen oder Terminverschiebungen sind rechtzeitig gemäß Ziffer 13 mitzuteilen.

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12. Bereits bezahlte Termine und Leistungen

Bereits bezahlte Termine und Leistungen, insbesondere Termine aus individuellen Angeboten, Erstberatungen sowie den Programmen „Der Einstieg“, „Die Basis“ und „Der Königsweg“, werden grundsätzlich nicht erstattet oder zurückgezahlt, wenn der Kunde diese nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.

Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einen bereits bezahlten Termin nicht wahrnimmt oder die vereinbarte Leistung nicht vollständig in Anspruch nimmt.

Eine Erstattung oder Auszahlung des auf nicht in Anspruch genommene Termine oder Leistungen entfallenden Betrages erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Möglichkeit, einen nicht in Anspruch genommenen bereits bezahlten Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, kann von Food & Bodycoach im Einzelfall und aus Kulanz gewährt werden. Ein Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Einlösung oder auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

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13. Absage und Verschiebung von Terminen

Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen des Kunden kann Food & Bodycoach die vereinbarte Vergütung für den Termin verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen oder anderweitig erzielte Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden entsprechend berücksichtigt.

Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen grundsätzlich nicht. Die Vereinbarung eines Ersatztermins kann im Einzelfall freiwillig und nach Verfügbarkeit erfolgen.

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14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung mit Kunden wird nur getroffen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

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15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine solche Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden kann, soll die Regelung dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommen.

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